KI-Governance: eine Seite reicht zum Start
Eine KI-Weisung, also die interne Regel für den Umgang mit KI-Werkzeugen, die in drei Monaten fertig wird, schützt heute niemanden. Schatten-KI, die Nutzung nicht freigegebener Werkzeuge, wächst genau so lange, wie das Dokument im Entwurf liegt.
Vorlage · Veröffentlicht 04.08.2026 · Aktualisiert 04.08.2026 · Joel Barmettler
Was gehört in eine KI-Governance?
Eine KI-Governance legt fest, wie Mitarbeitende KI-Werkzeuge im Betrieb nutzen dürfen, und sie nützt erst, wenn sie gilt. Dafür genügt eine Seite mit drei Teilen: einer Weisung, die sagt, welches Werkzeug mit welchen Daten erlaubt ist, einer verantwortlichen Person pro Werkzeug und einer Anlaufstelle für Zweifelsfälle vor dem Einsatz.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die erste Fassung der Weisung sollten Sie einen Nachmittag ansetzen. Die Prüfung der Anbieterverträge, also was der Anbieter mit eingegebenen Daten tun darf, beansprucht die Wochen danach.
- Auch eingekaufte Fachsoftware enthält KI-Funktionen, die nie jemand freigegeben hat. Jede davon gehört mit einer eigenen Zeile in die Werkzeugtabelle, die weiter unten als Kern der Weisung beschrieben ist.
- Wenn sich für ein Werkzeug niemand als verantwortliche Person mit Namen eintragen will, ist es im Betrieb offenbar nicht nötig. Auch das ist ein brauchbares Ergebnis.
- Ohne Datum auf der Weisung lässt sich im Streitfall nicht zeigen, welche Fassung galt. Setzen Sie eines.
Ein Kunde hatte KI-Governance zur Chefsache gemacht: eigene Fokusgruppe, feste Termine, hohe Priorität. Pro Sitzung kam ein Kapitel dazu, das vorher niemand vermisst hatte. Nach Monaten liegt nichts vor, das ein Mitarbeitender lesen könnte, und die Mitarbeitenden arbeiten längst mit privaten Konten. Schatten-KI, also die Nutzung nicht freigegebener Werkzeuge, wächst, solange das Dokument im Entwurf liegt. Eine unfertige Seite, die heute gilt, schützt besser als eine vollständige, die in drei Monaten kommt.
Dieser Beitrag ist der vierte Teil unserer Serie zu Recht und Regulierung, und der praktischste: aus den Pflichten der anderen Teile wird eine Seite, die im Betrieb gilt.
Was auf die eine Seite gehört
Der Kern ist eine Tabelle. Sie beantwortet die Frage, die ein Mitarbeitender tatsächlich hat: Darf ich das hier eingeben?
Vorher brauchen Sie drei Datenklassen, mehr nicht. Öffentlich ist, was auch auf Ihrer Website stehen könnte. Intern ist der Normalfall: Offerten, Protokolle, Quellcode ohne Kundenbezug. Besonders schützenswert sind Gesundheits-, Personal- und Mandatsdaten sowie alles, was einer Geheimhaltungspflicht untersteht. Wer vier oder fünf Stufen ansetzt, erzeugt Abgrenzungsfragen, die im Alltag niemand beantwortet.
Die Tabelle hat drei Spalten: das Werkzeug, die zugelassenen Datenklassen und den Eigner, die verantwortliche Person.
| Werkzeug | Zugelassene Daten | Eigner |
|---|---|---|
| Chatwerkzeug im Geschäftstarif | öffentlich, intern | Name |
| Übersetzungsdienst, eingeloggt | öffentlich, intern | Name |
| Programmier-Assistent | öffentlich, intern | Name |
| Fachanwendung mit KI-Funktion | nach Vertrag | Name |
Dazu kommen vier Regeln, mehr braucht der Alltag nicht:
- Nur zugelassene Werkzeuge verwenden, nur im Firmenkonto, nur mit den dafür zugelassenen Daten.
- Ergebnisse auf Richtigkeit prüfen, denn die Verantwortung für die eigene Arbeit bleibt bei der Person.
- Offenlegen, wo Dritte wissen müssen, dass KI im Spiel war.
- Melden, was schiefgeht, auch wenn es sich still beheben liesse. Wer den Fall still behebt, sorgt dafür, dass die nächste Person denselben Fehler macht.
Wie Sie den Eigner besetzen
Die Spalte ganz rechts sagt, wer bei einer Rückfrage antwortet. Diese Person kennt den Vertrag, legt die zugelassenen Datenklassen fest und führt sie nach, wenn der Anbieter etwas ändert.
Der Eigner sitzt selten in der IT. Er sitzt dort, wo der Nutzen anfällt: der Übersetzungsdienst beim Marketing, der Programmier-Assistent in der Entwicklung, die KI-Funktion im ERP bei der Person, die das ERP ohnehin betreut. Vorschlagen und verantworten soll es, wer den Nutzen hat. Rechtsdienst, Datenschutz und Sicherheit beraten und legen die Risiken offen. Die Zulassung unterschreibt die Stelle, die auch die Weisung erlässt.
Diese Rolle macht auch sichtbar, wer im Ernstfall die handelnde Person ist. Warum das zählt, steht im revDSG-Leitfaden: Die Strafbestimmungen des Datenschutzgesetzes treffen die handelnde Person im Betrieb. Die datenschutzrechtlichen Pflichten selbst bleiben beim Unternehmen.
Wenn jemand nachfragt
Eine Weisung kann nicht jeden künftigen Anwendungsfall vorwegnehmen. Die fünf Fragen, an denen ein Vorhaben hängen bleibt, stehen samt Herleitung in der Regel-Landkarte.
Für die Weisung zählt, was auf ein Ja bei einer dieser Fragen folgt. Drei Angaben genügen: an wen die Frage geht (die Anlaufstelle), bis wann geantwortet wird, und wo der Entscheid festgehalten ist. Fehlen diese Angaben, entscheiden die Mitarbeitenden weiter selbst, aber mit schlechterem Gewissen.
Die Antwortfrist ist der Teil, der am ehesten vergessen geht. Wer wochenlang auf eine Freigabe wartet, greift in der Zwischenzeit zum privaten Konto. Setzen Sie eine Frist, die Ihre Anlaufstelle auch in einer vollen Woche halten kann, und benennen Sie eine Vertretung.
Was Sie weglassen können
Grundsatzkataloge zum verantwortungsvollen Umgang mit KI sind gut gemeint und für den Start entbehrlich. Vieles darin ist über das revDSG, das Urheberrecht und Ihre bestehenden Verträge ohnehin verbindlich. Was darüber hinausgeht, ist eine bewusste Selbstverpflichtung. Ein eigener Wertekatalog lohnt sich, wenn die Weisung steht.
Bei der Schulung gilt Ähnliches. Wer unter den EU AI Act fällt, muss seit dem 2. Februar 2025 etwas für die KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden tun. Der AI Omnibus hat Artikel 4 im Juli 2026 ersetzt und die Pflicht abgeschwächt. Zu ergreifen sind Massnahmen, welche die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen, und ein bestimmtes Niveau muss niemand garantieren. Für eine Schweizer Firma ohne EU-Bezug ist Schulung damit eine Frage der Arbeitsqualität.
So starten Sie
Vier Schritte führen zur ersten Fassung:
- 01
Datenklassen festhalten
Die drei Stufen von oben, mit je einem Beispiel aus Ihrem Betrieb. Das ist die Grundlage für die Spalte «Zugelassene Daten».
- 02
Werkzeuge eintragen
Was heute schon benutzt wird, inklusive der KI-Funktionen in eingekaufter Software. Pro Zeile ein Eigner.
- 03
Die Seite in Kraft setzen
Mit Datum, erlassender Stelle und Anlaufstelle. Leere Zeilen sind erlaubt: Was nicht in der Tabelle steht, ist nicht zugelassen.
- 04
Nach einem Jahr nachführen
Verträge, gemeldete Vorfälle, neu dazugekommene Werkzeuge.
Die rechtlichen Grundlagen dieser einen Seite stehen in den übrigen Teilen der Serie: der Regel-Landkarte, dem revDSG-Leitfaden und dem Beitrag zum Berufsgeheimnis.
Für die Geschäftsleitung
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Häufige Fragen
- Was gehört in eine KI-Weisung?
- Drei Dinge: welche Werkzeuge mit welchen Datenklassen (öffentlich, intern, besonders schützenswert) benutzt werden dürfen, wer im Betrieb für jedes Werkzeug verantwortlich ist, und einen Weg, auf dem Mitarbeitende einen Zweifelsfall melden können. Dazu kommen vier Grundregeln für den Alltag. Für den Anfang genügt dafür eine Seite.
- Wie lange dauert es, eine KI-Governance aufzusetzen?
- Für die erste Fassung der Weisung sollten Sie einen Nachmittag ansetzen, sobald die Datenklassen und die zugelassenen Werkzeuge feststehen. Aufwändig ist danach die Prüfung der Anbieterverträge. Verzögert wird es fast immer, weil das Dokument bei jeder Sitzung noch etwas mehr abdecken soll.
- Wer entscheidet, ob ein KI-Werkzeug zugelassen wird?
- Die Person, die das Werkzeug einsetzen will und dafür geradesteht. Rechtsdienst, Datenschutz und Sicherheit beraten und legen die Risiken offen. Ohne benannte verantwortliche Person sollte ein Werkzeug nicht produktiv eingesetzt werden.
- Braucht mein Unternehmen KI-Ethikgrundsätze?
- Für den Anfang nicht. Vieles, was Ethikgrundsätze enthielten, ist über das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), das Urheberrecht und Ihre Verträge ohnehin verbindlich. Was darüber hinausgeht, ist eine bewusste Selbstverpflichtung. Ein eigener Wertekatalog lohnt sich, wenn die Weisung steht und erste Erfahrungen vorliegen.
- Müssen wir Mitarbeitende im Umgang mit KI schulen?
- Wer unter den EU AI Act fällt, das KI-Gesetz der EU, muss seit dem 2. Februar 2025 etwas für die KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden tun. Der AI Omnibus, ein EU-Änderungspaket, hat Artikel 4 im Juli 2026 ersetzt und die Pflicht abgeschwächt. Verlangt sind Massnahmen, die KI-Kompetenz unterstützen. Ein garantiertes Niveau verlangt niemand. Für Schweizer Firmen ohne EU-Bezug bleibt Schulung Sache der Arbeitsqualität.
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Wie lange liegt Ihre KI-Richtlinie schon im Entwurf? Wir sehen dasselbe Muster regelmässig: Das Dokument wächst mit jeder Sitzung um ein Kapitel, das vorher niemand vermisst hat. In der Zwischenzeit tippen die Mitarbeitenden ihre Arbeit weiter in private Konten, wo das Unternehmen weder Vertrag noch Kontrolle über die Daten hat. Der Kern einer Weisung passt auf eine Seite: drei Datenklassen, eine Tabelle mit Werkzeug, zugelassenen Daten und einer verantwortlichen Person, vier Grundregeln und eine Anlaufstelle mit Antwortfrist. Für die erste Fassung genügt ein Nachmittag, sobald Datenklassen und Werkzeuge feststehen. Die Wochen danach beansprucht die Prüfung der Anbieterverträge. Unser Schluss: Eine unfertige Seite, die ab Montag gilt, schützt mehr als das vollständige Dokument im dritten Monat. Zwei Details entscheiden dabei mehr als jedes Zusatzkapitel: pro Werkzeug eine Person mit Namen, und ein Datum auf der Seite. Im Beitrag steht die Weisung als ausfüllbare Vorlage, dazu das Beiblatt mit den fünf Fragen vor jedem neuen Einsatz und die Liste dessen, was bewusst erst später geregelt wird. Link in den Kommentaren. #KIGovernance #Compliance #KI #Schweiz